Staatsbürgerschaftsnachweis
Allgemeine Informationen
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Detaillierte Informationen zum Antrag für einen Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Zuständige Stelle
Unabhängig vom Wohnort sind folgende Stellen für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen zuständig:
• Jedes Standesamt/jeder Standesamtsverband einer österreichischen Gemeinde
• In Statutarstädten: das Standesamt der Gemeinde oder d
• In Burgenland:
• Jedes Standesamt
• Die Staatsbürgerschaftsevidenz
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Erforderliche Unterlagen:
• Bestätigung der Meldung
• Geburtsurkunde
• Amtlicher Lichtbildausweis
• Falls erforderlich: zusätzlich
• Heiratsurkunde
• Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
• Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
• Verleihungsbeschei
Kosten für den Antrag
• Generell: 14,30 Euro
• Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): 8,60 Euro
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
• Bundesgebühr: 14,30 Euro
• Landesabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich
Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.
Rechtsgrundlagen
Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG)
Zum Formular
Staatsbürgerschaftsnachweis – Antrag auf Ausstellung
Quelle: HELP.gv.at