Wohnsitzanmeldung

An- und Abmeldung

Bei der Meldebehörde vorzulegen:
Vollständig ausgefüllter, vom Unterkunftgeber + Meldepflichtigem unterschriebener Meldezettel IM ORIGINAL. Bei der Abmeldung ist die Unterschrift des Unterkunftgebers am Meldezettel nicht erforderlich. Download Meldezettel

Die Übermittlung kann persönlich, per Boten oder per Post erfolgen. Bei Übermittlung per Boten oder per Post ist neben dem originalen Meldezettel, jede Kopie vorher beglaubigen zu lassen. Nach Vorlage wird die An- oder Abmeldung im Zentralen Melderegister (Bundesministerium für Inneres) durchgeführt. Danach erhalten Sie eine Meldebestätigung.– Identitätsausweis, amtlicher Lichtbildausweis

– Geburtsurkunde
– Heiratsurkunde
– Staatsbürgerschaftsnachweis
– Nachweis des akademischen Grades
– gültiges Reisedokument bei ausländischen Staatsbürgern

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Geburtsstandesamt erfolgen.

Quelle: HELP.gv.at

Meldeamt

Petra Andert
Telefon: +43 (2176) 2300 – 0
E-Mail: post@st-andrae-zicksee.bgld.gv.at