Baby ist da! Was nun?
Aktuelle Informationen zu Geburt, Behördenwegen bei der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes, Obsorge, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz und Elternteilzeit etc.
Die Geburt eines Kindes ist notwendigerweise mit einigen Behördenwegen verbunden, damit die Eltern die wichtigsten Dokumente für ihr Kind erhalten. Im Folgenden soll zur Unterstützung ein Überblick über dieses Thema geboten werden. Nach jeder Kurzbeschreibung eines Behördenweges findet sich ein Link zu Detailinformationen. Abgeschlossen wird der Überblick mit einer Auflistung der für die Behördenwege erforderlichen Unterlagen.
Alle hier genannten Behördenwege (Abgabe von Erklärungen) können nach der Geburt beim Standesamt, das für den Geburtsort zuständig ist, erledigt werden. Da die Ausfertigung der Dokumente üblicherweise längere Zeit in Anspruch nimmt, können diese in der Regel nicht sofort ausgestellt werden.
Eine Checkliste „Beruf und Finanzielles bei der Geburt eines Kindes“ mit ausführlichen Informationen zu den Themen Wochengeld, Karenz, Kinderbetreuungsgeld etc. findet sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
HINWEIS
In manchen anderen Krankenhäusern werden (ohne Außenstelle des Standesamtes) spezielle Baby-Urkundenservices angeboten, wie z.B. die Weiterleitung von erforderlichen Dokumenten der Eltern an das Standesamt. Detaillierte Informationen zu den Krankenhäusern mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Erforderliche Unterlagen
Im Folgenden findet sich eine Gesamtliste der Dokumente, die zum Standesamt mitzubringen sind, sofern all die genannten Behördenwege im Anschluss an die Geburt erledigt werden sollen. Die nur für den jeweiligen Behördenweg erforderlichen Unterlagen sind unter dem konkreten Link abrufbar. Im Einzelfall speziell vorzulegende Dokumente (z.B. Einwilligung des gesetzlichen Vertreters für ein Vaterschaftsanerkenntnis eines minderjährigen Vaters) werden an dieser Stelle nicht angeführt.
• Amtliche Lichtbildausweise der Eltern des Kindes
• Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
• Verheiratete Eltern: Heiratsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern des Kindes
• Bei Wohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern
• Eventuell Scheidungsurkunde mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe (diese erhalten Sie beim Scheidungsgericht) bzw. Heiratsurkunde der letzten Ehe und Sterbeurkunde des Ehegatten.
• Eventuell Partnerschaftsurkunde
• Eventuell Nachweis akademischer Grade der Eltern des Kindes
• Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
• Eventuell Bescheid über Namensänderung
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.