Änderungen des Kinderbetreuungsgelds
Wird die Karenz von beiden Elternteilen in Anspruch genommen oder handelt es sich um eine der oben genannten Ausnahmen, so bleibt der Gesamtbetrag des Kinderbetreuungsgelds gleich.
Künftig soll es die Möglichkeit einer Härtefallverlängerung auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (im Ausmaß von maximal 61 Tagen) geben.