Masernerkrankungen

Masern sind gem. Epidemiegesetz an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) meldepflichtig.
Bezirksverwaltungsbehörden – Land Burgenland

Info Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 10 – Gesundheit
Masern: Schutz durch Impfung – Land Burgenland

Allgemeine Info:
Masern (sozialministerium.at)

 

Information für Eltern und Erziehungsberechtigte

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