Diskriminierungsschutz
Ergänzend zu den oben genannten Neuerungen wird im Gleichbehandlungsgesetz ein Diskriminierungsverbot bei Elternkarenz, Elternteilzeit, Pflegefreistellung und anderen Freistellungen aus familiären
Gründen eingeführt, auch wenn der Diskriminierungsgrund des Geschlechts nicht vorliegt.